Sparen ja, aber bitte nicht bei uns Politiker
Das Milliarden-Sparprogramm wird uns Normalbürger alle treffen. Der Regierung fällt nichts besseres ein, als bei den jetzt schon Ärmsten zu sparen.
Wir können nicht weiter über unsere Verhältnisse leben, das merken unsere Volksvertreter jetzt, wo der Karren schon mit Höchstgeschwindigkeit in Richtung Wand rast. Scheinbar herrscht die nackte Panik bei den Politikern. Sparen, das Wort des Sommers 2010, ist in aller Munde. So soll das Elterngeld zum Beispiel bei 1800 Euro gedeckelt werden. Am härtesten soll es aber die Ärmsten unserer Gesellschaft treffen, so soll das Elterngeld für Hartz IV-Empfänger gestrichen werden, ebenso wie der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger (da sich die Energiekosten inzwischen wieder normalisiert hätten…?) und die verschiedenen Programme und Förderinstrumente zur Eingliederung junger Menschen in Ausbildung und Arbeit stehen auf dem Prüfstand.
Wir Deutschen müssen jetzt den Gürtel enger schnallen, zahlen jetzt den Preis für die vielen Rettungschirme.
Vom Sparen in den eigenen Reihen, halten unsere Politiker aber nicht viel. Wenn es an´s eigene Geld geht, sind sie sich wie immer alle einig. Warum werden in einer Zeit, in der Sparprogramme für die Bevölkerung an der Tageordnung sind, nicht auch die geplanten Erhöhungen der Politikerbezüge gestoppt? Die Beamten dürfen sich nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler auf Einkommensverbesserungen in Höhe von fast 5 Prozent freuen.
mmnews berichtet dazu:
Geschäftsführer Reiner Holznagel wies in BILD am SONNTAG darauf hin, dass der Bundestag am Donnerstag über einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Bezüge für Beamte und Pensionäre um 2,1 Prozent bis Mitte 2011 berät. Außerdem verdoppelten sich die Sonderzahlungen für die Bundesbeamten.Holznagel: “Insgesamt macht das für die 313 000 Bundesbeamten, Richter und Zeitsoldaten in anderthalb Jahren eine unverantwortliche Gehaltssteigerung von 4,6 Prozent. Den Steuerzahler kostet das bis Ende 2012 rund eine Milliarde Euro.“ Angesichts der Notwendigkeit hoher Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt fordert Holznagel: “Der Bundestag muss das sofort stoppen.“
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Minister profitieren von der Gehaltssteigerung bei den Beamten, weil ihre Gehälter an die Beamtenbezahlung gekoppelt sind. So steigt das Monatsgehalt der Kanzlerin um 334 auf 16 160 Euro, das ihrer Ministerkollegen um 271 Euro auf rund 13 130 Euro.
Sicher gibt es viele Einsparmöglichkeiten auch auf der Seite der Politik. Warum bekommt ein Bundespräsident, der freiwillig aus dem Amt ausscheidet, weiter seine Bezüge bis zum Tode in Höhe von 199 000 Euro pro Jahr? »Ehrensold« nennt man das. Nur auf die Aufwandsentschädigung von jährlich 78.000 Euro muss Köhler künftig verzichten.
Die Hamburger Morgenpost dazu:
Damit summiert sich das Geld, das der deutsche Staat inzwischen an Gehältern für seine Ex-Präsidenten ausgibt, auf 1,2 Millionen Euro pro Jahr. Außer Köhler haben auch Walter Scheel, Richard von Weizsäcker und Roman Herzog Anspruch auf den «Ehrensold». Darüber hinaus verfügen alle ehemaligen Ersten Männer der Republik über ein eigenes Büro in Berlin, einen Dienstwagen, einen Büroleiter und eine persönliche Sekretärin.
Wasser predigen und Wein saufen, das können unsere Politiker gut. Jeder denkt nur an sein eigenes Schäfchen, es ist Zeit aufzuwachen denn, »Wir sind das Volk!« und es sind die Steuergelder des Deutschen Volkes, die hier verschleudert werden. Warum gibt es für Politiker ein Übergangsgeld? Bekommen Sie eins, wenn Sie freiwillig aus Ihrem Job ausscheiden?
Der Bund der Steuerzahler zum Thema Übergangsgeld:
Scheidet ein Parlamentarier aus dem Bundestag aus, dann hat er Anspruch auf Übergangsgeld. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag bekommt ein Abgeordneter einen Monat Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung von derzeit 7.668 Euro gezahlt, maximal für 18 Monate. Der Höchstbetrag liegt demnach bei 138.024 Euro. Ab dem zweiten Monat nach Ausscheiden aus dem Bundestag werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte voll angerechnet.
Wirft man einen Blick in die Geschichte, erfährt man, dass das Übergangsgeld früher als eine Art Pensionsersatz diente. Seine Funktion bestand nicht nur darin, den Übergang in einen Beruf zu erleichtern, es sollte dem ehemaligen Minister oder Abgeordneten zugleich ermöglichen, Eigenvorsorge für sein späteres Ruhegehalt zu betreiben.
Mit der Einführung einer allgemeinen, ausschließlich vom Staat finanzierten Pension hat das Übergangsgeld – jedenfalls in der überkommenen Struktur – seine Berechtigung verloren.
Übergangsgelder sollten deshalb grundsätzlich nur noch maximal zwölf Monate lang gewährt werden, wobei ein Jahr der Minister- oder Abgeordnetentätigkeit einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte. Zudem sollte der Mindestanspruch bei extrem kurzen Mandatszeiten eine Monatszahlung nicht übersteigen. Absolut sinnwidrig und deshalb zu unterbinden sind Übergangsgeldzahlungen an Politiker, die bereits das Ruhestandsalter erreicht haben.
Die Überversorgung der Politiker muss endlich ein Ende haben…
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